Stand: Mai 2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend "AVV") konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus der Nutzung der Leistungen der Projekt Inspektion Xperience GmbH(nachfolgend "PixGruppe") ergeben – insbesondere der Plattform PixAtlas, der App PixService sowie der Vermessungs-, Inspektions- und Dokumentationsleistungen. Er gilt für alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter der PixGruppe oder von ihr Beauftragte personenbezogene Daten des Auftraggebers im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO verarbeiten.
Projekt Inspektion Xperience GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 14
85221 Dachau
E-Mail: info@pixgruppe.de
Auftraggeber (Verantwortlicher)ist der Kunde, der mit der PixGruppe einen Vertrag über die o. g. Leistungen schließt. Der Auftraggeber bleibt im Sinne der DSGVO Verantwortlicher für die im Rahmen dieses Vertrages verarbeiteten personenbezogenen Daten.
§ 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags
- Gegenstand des Auftrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die PixGruppe im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Hauptleistung.
- Die Dauer dieses AVV entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Hauptvertrages, sofern sich aus den nachstehenden Bestimmungen keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen ergeben.
§ 2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung
Art und Zweck
Die Verarbeitung umfasst die Erhebung, Speicherung, Strukturierung, Auswertung und Bereitstellung von Daten zur digitalen Erfassung, Vermessung und Dokumentation von Gebäuden und Liegenschaften (u. a. Drohnen- und Scan-Aufnahmen, 3D-Modelle, Point Clouds, Fotodokumentationen) sowie deren Verwaltung in PixAtlas und PixService.
Art der Daten
- Stammdaten (Name, Anschrift, Funktion)
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Vertrags- und Auftragsdaten
- Nutzungs- und Protokolldaten der Plattform
- Bild-, Video- und Geodaten, soweit auf Aufnahmen ausnahmsweise Personen erkennbar sind
Kreis der Betroffenen
- Mitarbeiter und Ansprechpartner des Auftraggebers
- Mieter, Eigentümer und Bewohner der erfassten Liegenschaften
- Dritte, die sich zum Aufnahmezeitpunkt im Erfassungsbereich aufhalten
§ 3 Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Die PixGruppe trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten:
- TLS-1.3-Verschlüsselung für alle Datenübertragungen
- AES-256-Verschlüsselung gespeicherter Daten
- Hosting auf eigenen Servern in Deutschland; keine Übermittlung in Drittländer
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle und Berechtigungskonzept
- Protokollierung von Zugriffen und Änderungen
- Regelmäßige Datensicherungen und Wiederherstellungstests
- Verpflichtung der Beschäftigten auf das Datengeheimnis (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)
- Regelmäßige Sicherheitsaudits
§ 4 Weisungsrecht des Auftraggebers
- Die PixGruppe verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
- Weisungen erfolgen grundsätzlich in Textform.
- Ist die PixGruppe der Auffassung, dass eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, weist sie den Auftraggeber hierauf hin und kann die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung aussetzen.
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
- Verarbeitung der Daten ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken
- Wahrung der Vertraulichkeit und Verpflichtung der eingesetzten Personen
- Umsetzung und Aufrechterhaltung der Maßnahmen nach § 3
- Unterstützung des Auftraggebers bei Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie bei Anfragen und Kontrollen der Aufsichtsbehörden (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO)
- Benennung eines Ansprechpartners für Datenschutzfragen
§ 6 Unterauftragsverhältnisse
- Der Auftraggeber gestattet den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Ein aktuelles Verzeichnis der eingesetzten Unterauftragnehmer wird gepflegt und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
- Die PixGruppe verpflichtet jeden Unterauftragnehmer auf ein dem vorliegenden AVV entsprechendes Datenschutzniveau (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
- Über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragnehmern wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert; ihm steht ein Widerspruchsrecht zu.
§ 7 Rechte der betroffenen Personen
Die PixGruppe unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen nach Art. 12 bis 23 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an die PixGruppe, leitet diese das Anliegen unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
§ 8 Kontrollrechte des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat das Recht, sich von der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen zu überzeugen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
- Die PixGruppe weist die Einhaltung vorrangig durch aktuelle Nachweise, Zertifikate oder Berichte nach. Vor-Ort-Kontrollen erfolgen nach rechtzeitiger Ankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs.
§ 9 Meldung von Datenschutzverletzungen
Die PixGruppe meldet dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und unterstützt ihn bei den Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.
§ 10 Löschung und Rückgabe nach Beendigung
- Nach Abschluss der Verarbeitung löscht die PixGruppe nach Wahl des Auftraggebers alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
- Dem Auftraggeber stehen nach Vertragsende 30 Tage für den Export seiner Daten zur Verfügung. Danach erfolgt die Löschung einschließlich vorhandener Sicherungskopien.
§ 11 Haftung
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien untereinander gelten ergänzend die Haftungsregelungen des Hauptvertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PixGruppe.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform.
- Vorrang: Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses AVV in Datenschutzfragen vor.
- Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist München (bei Kaufleuten).
Diese Seite stellt unseren Standard-AVV als Muster bereit. Die rechtsverbindliche, unterzeichnete Fassung stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Bei Fragen zur Auftragsverarbeitung erreichen Sie uns unter info@pixgruppe.de.
